Definition
Ein proaktiver persönlicher oder fernmündlicher Kontakt, den die Polizei auf Anfrage einer besorgten Person initiiert, um die unmittelbare Sicherheit, Gesundheit oder Grundbedürfnisse einer Person zu beurteilen.

Prinzip

Prinzip
Das Vorgehen richtet sich nach einer Gefährdungsbeurteilung: möglichst geringe Eingriffe bei Wahrung der Privatsphäre; nur bei erkennbaren Anzeichen akuter Gefahr ist eine Eskalation gerechtfertigt.

Demonstration

Demonstration
Ein Nachbar meldet eine seit Tagen nicht gesehene ältere Person; ein Beamter führt eine Wohlergehensüberprüfung durch, stellt sicheren Kontakt her, dokumentiert gesundheitliche Probleme und veranlasst bei Bedarf den Rettungsdienst.

Fehlanwendung

Fehlanwendung
Durchführung einer invasiven Durchsuchung oder unberechtigte Offenlegung sensibler Gesundheitsdaten ohne rechtliche Grundlage, oder das Unterlassen von Maßnahmen trotz Hinweis auf akute Gefahr.

Konsequenz

Konsequenz
Kann Schaden verhindern durch rechtzeitiges Eingreifen, stellt Verbindungen zu medizinischen oder sozialen Diensten her und dokumentiert den Zustand, um ggf. weitere Maßnahmen zu begründen.

Umkehrung

Umkehrung
Unterlassung — berechtigte Anfragen zur Wohlergehensprüfung zu ignorieren oder pauschal nicht zu reagieren, wodurch gefährdete Personen gefährdet bleiben können.

Abgrenzung

Abgrenzung
Bezieht sich auf erste Polizeikontakte; begründet keine dauerhafte Betreuung, ersetzt keine Unterbringungsmaßnahmen und berechtigt nicht zu Durchsuchungen außerhalb von Ausnahmesituationen.

Semantische Spannung

Semantische Spannung
Spannung zwischen Schutz der Privatsphäre und Fürsorgepflicht wirkt sich auf den Schwellenwert für Betreten von Räumen und Informationsweitergabe aus.

Synthese

Synthese
Die Wohlergehensüberprüfung ist ein risikoorientierter Erstkontakt der Behörden, um Sicherheit und Bedarfe festzustellen, mit möglichst schonenden Maßnahmen und nur bei festgestellter Gefahr einer Eskalation.