 ##  [Polizei der Stammesgemeinde](/de/node/44342) 

 Definition

Strafverfolgungsstellen, die von einer souveränen Stammesregierung eingerichtet wurden oder befugt sind, auf Stammesgebiet tätig zu sein, um Stammesrecht, gegebenenfalls bestimmte Landes‑ oder Bundesgesetze durchzusetzen, die öffentliche Sicherheit in der Gemeinschaft zu gewährleisten und die stammesgerichtliche Justiz zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Basiert auf Stammes‑Souveränität und gesetzlichen Rahmen; die Zuständigkeit hängt von den Stammesgesetzen, dem Mitgliedsstatus der betroffenen Personen und dem Zusammenwirken von Stammes‑, Bundes‑ und Landesrecht ab (einschließlich bestimmter bundesrechtlicher Regelungen zur Zuständigkeit).

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Eine Polizeibehörde der Stammesgemeinde ermittelt in einem schwerwiegenden Delikt auf dem Reservatsgebiet, koordiniert die Beweissicherung mit Bundesermittlern, wenn Bundesrecht einschlägig ist, und arbeitet mit dem Stammesgericht bei Anklagen und kulturell angemessenen Alternativen zusammen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Unilaterale Zuständigkeitsansprüche gegenüber Nicht‑Mitgliedern oder überstaatlichen Sachverhalten ohne rechtliche Grundlage geltend zu machen oder die Stammespolizei als Ersatz für bundesrechtlich vorgeschriebene Ermittlungsstandards zu verwenden, die eine Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfordern.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Wirksame Stammespolizei stärkt lokal geregelte öffentliche Sicherheit, erhält kulturelle Praktiken in Vollzug und Justiz und fördert die gemeinschaftliche Kontrolle über Recht und Ordnung bei gleichzeitiger Koordination mit externen Behörden bei Bedarf.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Die ausschließliche Abhängigkeit von Landes‑ oder Bundesbehörden für alle polizeilichen Aufgaben auf Stammesgebieten, was die Selbstbestimmung, kulturelle Belange und lokale Verantwortlichkeit der Stammesgemeinschaft untergraben kann.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Die Zuständigkeit variiert stark: Stammespolizei regelt in der Regel interne Angelegenheiten und Straftaten auf Reservatsland, die Mitglieder betreffen; schwere Straftaten, Delikte durch Nicht‑Mitglieder und bestimmte bundesrechtliche Tatbestände können jedoch Bundes‑ oder Landeszuständigkeit auslösen. Abkommen und Gesetze legen Grenzen fest.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Es bestehen Spannungen zwischen Stammes‑Souveränität und überlagernden Bundes‑/Landeszuständigkeiten; Sicherheitsanforderungen können mit unterschiedlichen Rechtsstandards kollidieren und komplexe Mehrbehördenregelungen erforderlich machen.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Stammespolizei ist der Ausdruck der Befugnis einer Stammesgemeinschaft, die öffentliche Sicherheit in ihrem Gebiet aufrechtzuerhalten, indem sie stammesrechtliche Durchsetzung mit koordinierter Einbindung externer Rechtsordnungen verbindet, um kulturell angemessene Vollzugs‑ und Justizlösungen innerhalb gesetzlicher Grenzen zu bieten.